Veranstaltung: | Mitgliederversammlung 09. April 2025 |
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Tagesordnungspunkt: | 4. Anträge aus dem Kreisverband |
Antragsteller*in: | Harry Hensler |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 01.04.2025, 11:17 |
A1: Gremium zur Delegiertenwahl
Antragstext
Die Mitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Leipzig beschließt die
Einrichtung eines paritätisch besetzten Gremiums zur Erarbeitung eines
Vorschlags zur Überarbeitung des Wahlverfahrens für Delegationen.
Begründung
Die derzeitige Wahlmethodik für Delegationen spiegelt nicht ausreichend die Vielfalt unserer Mitgliedschaft wider. Um eine generationenübergreifende, inklusive und gerechte Repräsentation sicherzustellen, ist eine Überarbeitung des Wahlverfahrens notwendig.
Aufgaben des Gremiums:
- Das Gremium hat die Aufgabe, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen detaillierten Vorschlag zur Überarbeitung des Wahlverfahrens für Delegationen zu erarbeiten.
- Dabei soll das Gremium verschiedene Wahlmethoden prüfen, insbesondere die Möglichkeit einer Präferenzwahl oder kumulativen Stimmabgabe, um eine Generationenübergreifende Repräsentation zu erreichen.
- Ziel des Vorschlags ist es, ein transparentes, inklusives und generationengerechtes Wahlverfahren zu entwickeln, das die Vielfalt unserer Mitgliedschaft angemessen berücksichtigt.
Zusammensetzung und Bestätigung des Gremiums:
Das Gremium besteht aus sechs Mitgliedern, die paritätisch aus den folgenden Altersgruppen zusammengesetzt sind:
- 2 Mitglieder unter 30 Jahre
- 2 Mitglieder zwischen 30 und 55 Jahre
- 2 Mitglieder über 55 Jahre
Interessierte Mitglieder bekunden ihr Interesse zur Mitarbeit im Gremium vorab schriftlich bei der Geschäftsführung.
Die Mitglieder des Gremiums werden durch die Mitgliederversammlung bestätigt.
Verfahren:
- Das Gremium ist eigenverantwortlich und organisiert seine Arbeit selbstständig.
- Das Gremium ist aufgefordert, Expertise aus den jeweiligen AGs einzubeziehen.
- Das Gremium hält die einzelnen Arbeitsschritte schriftlich fest.
Das Gremium legt der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen schriftlichen Bericht mit seinem Vorschlag vor.
Dieser Bericht wird vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern zugänglich gemacht.
Das Gremium kann bei Bedarf externe Expertise hinzuziehen.
Kommentare
Daniel Tiedtke:
wie genau wird eine generationenübergreifende, inklusive und gerechte Repräsentation sichergestellt, wenn lediglich auf die Parität und das Alter abgestellt wird?
Sollte ein Gremium hier nicht repräsentativere Außenwirkung entfachen? (Queere Mensch, BPOC, Menschen mit Behinderung, etc.)
Dies würde das Gremium natürlich sehr viel Größer machen und auch müssten diese Menschen aus den Reihen des KV gefunden werden. Aber das oben beschriebene 6 Köpfige Gremium spiegelt aus meiner Sicht nicht das wieder, was wir vermitteln wollen zu sein.
liebe Grüße
Horst Grummich:
Deinen Einwand verstehe ich nicht! - Was, bitte, prägt denn das Generationsübergreifende mehr als Alter ... ?
Dann - repräsentativ Außenwirkung, sorry, da spielt, da müsste zumindest, dem Alter ebenso die größte Rolle zukommen; denn hier geht es doch, grad in einer Demokratie, erstmal um Mehrheiten.
Letztlich - und wer bitte ist "wir", was "wir" dann auch noch (wem!?) vermitteln wollen?
Danke - herzlich Horst
Harry Hensler:
vielen Dank für deine E-Mail und deine wichtigen Fragen zur Sicherstellung einer generationenübergreifenden, inklusiven und gerechten Repräsentation.
Es ist richtig, dass die reine Betrachtung von Parität und Alter möglicherweise nicht alle Dimensionen von Vielfalt abbildet, die uns wichtig sind. Der Prozess, über den wir hier sprechen, ist bewusst so angelegt, dass sich alle Mitglieder daran beteiligen können und niemand ausgeschlossen wird. Es geht darum, einen möglichst breiten Input und unterschiedliche Perspektiven einzuholen, um eine wirklich repräsentative Grundlage für zukünftige Entscheidungen zu schaffen.
Ich möchte die Mitgliederversammlung auch daran erinnern, dass sie vor acht Monaten für die sächsische Seniorinnenvernetzung gestimmt hat. Vor diesem Hintergrund ist es bemerkenswert, dass es zur laufenden Landesversammlung keine delegierte Repräsentanz aus der 60plus gibt, die über 30% der Bündnisgrünen Mitglieder in Sachsen repräsentiert. Dies unterstreicht die Notwendigkeit, die Repräsentation in all ihren Facetten zu reflektieren und sicherzustellen.
Deine Anmerkungen zu queeren Menschen, BPOC und Menschen mit Behinderung sind absolut berechtigt und wichtig. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir diese und andere Perspektiven noch besser in unsere Strukturen und Gremien integrieren können. Die Frage, wie ein Gremium eine repräsentativere Außenwirkung entfalten kann und wie wir diese Menschen aus den Kreisverbänden finden und einbinden können, ist ein zentraler Punkt für die anstehende Diskussion.
Die Größe eines Gremiums und die Suche nach geeigneten Personen sind Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen. Dein Hinweis auf das aktuell geplante sechsköpfige Gremium und dessen mögliche Repräsentativität ist ein wertvoller Beitrag zur Debatte.
Lass uns diese wichtigen Punkte gemeinsam in der Mitgliederversammlung diskutieren und nach Wegen suchen, wie wir eine wirklich inklusive und repräsentative Aufstellung erreichen können.
Liebe Grüße,
Daniel Tiedtke:
wir haben ein Gremium, das auch für solche Arbeiten zuständig ist. Unser Vorstand. Dieses Gremium ist durch die Mitgliedschaft bestätigt. Aus dem Antrag geht auch zu wenig hervor, wer für die Zusammensetzung zuständig ist. Zudem kann jede Mitglied auch mit dem Vorstand an solchen Themen arbeiten. Weshalb nutzt man nicht zu erst diesen Weg?
Lg
Milena Redecker:
ich möchte kurz darauf hinweisen, dass für die Neustrukturierung der Delegiertenwahlen bereits eine Taskforce existiert, die mitgliederoffen und basisdemokratisch an Lösungsansätzen zur Vereinfachung der Delegiertenwahlen arbeitet. Ein Antrag, der einen weiteren Vorschlag an dieser Arbeitsgruppe vorbei einbringt, ist daher aus meiner Sicht nicht nötig.
Der Vorschlag, ein Gremium mit 6 Personen aus verschiedenen Altersgruppen einzuberufen, verstößt mangels Quotierung meines Erachtens gegen das Frauenstatut des Bundesverbands (anerkannt und übernommen durch den Landesverband Sachsen), nachdem die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in der Politik ein Kernziel der Bündnisgrünen ist - denn dieses Gremium könnte nach dem vorliegenden Entwurf von 6 Männer besetzt werden. In § 1 des Frauenstatuts steht aber, dass jedes Gremium mindestens zur Hälfte durch Frauen zu besetzen ist.
Ich kann auch nicht erkennen, inwiefern es gegen den Beschluss zur sächsischen Senior*innenvernetzung verstößt, dass es keine feste Quote für über 60-Jährige Menschen bei Delegiertenwahlen gibt. Der Antrag soll Formate zur besseren Vernetzung in den Kreisverbänden sicherstellen, wobei die Formate im Antrag abschließend aufgezählt sind. Eine Quotierung ist nicht beschlossen worden.
Viele Grüße
Milena